§ 1. Leistungen von Solo Sea Experience
§ 1.1. Vermittlung von Reiseverträgen
Die Solo Sea Experience GbR, nachfolgend „Solo Sea Experience“ genannt, agiert als Reisevermittler und vermittelt den Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und den jeweiligen Leistungserbringern (z. B. Kreuzfahrtgesellschaften, Fluggesellschaften). Die Verträge kommen direkt zwischen dem Kunden und den gebuchten Leistungserbringern zustande.
§ 1.2. Buchung mehrerer Leistungen und unabhängige Verträge
Bei der Buchung mehrerer Leistungen verschiedener Leistungserbringer, wie z. B. Kreuzfahrt und Flug, schließt der Kunde mit jedem Leistungserbringer einen separaten Vertrag ab. Diese Verträge sind rechtlich unabhängig voneinander. Änderungen oder Stornierungen eines Vertrages berühren die anderen Verträge nicht.
§ 1.3. Verantwortung der Leistungserbringer
Die Durchführung der gebuchten Reise sowie weiterer gebuchter Leistungen ist alleinige Pflicht des jeweiligen Leistungserbringers und erfolgt gemäß dessen Vertrags- und Reisebedingungen.
§ 1.4. Organisation eigener Reisen durch Solo Sea Experience
In Fällen, in denen Solo Sea Experience Reisen in eigener Verantwortung organisiert, gelten die Reiseveranstalterbedingungen von Solo Sea Experience sowie die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB. Der Kunde wird vor der Buchung auf diese Bedingungen gesondert hingewiesen.
§ 2. Abschluss des Vermittlungsvertrages
§ 2.1. Verbindliches Angebot des Kunden
Mit dem Ausfüllen der erforderlichen Informationsfelder und Abschluss des Buchungs- bzw. Kaufvorgangs bietet der Kunde Solo Sea Experience verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (z. B. über die Website) erfolgen.
§ 2.2. Annahme des Angebots durch Solo Sea Experience
Solo Sea Experience behält sich das Recht vor, Angebote anzunehmen oder abzulehnen. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn Solo Sea Experience oder der Leistungserbringer die Buchung schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder auf andere Weise bestätigt.
§ 2.3. Prüfung der Buchungsbestätigung durch den Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und eventuelle Abweichungen oder Fehler unverzüglich Solo Sea Experience mitzuteilen.
§ 3. Zahlungsbedingungen
§ 3.1. Inkasso durch Solo Sea Experience
Solo Sea Experience handelt im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Leistungserbringer als Inkassostelle. Zahlungen sind gemäß den Bedingungen der jeweiligen Leistungserbringer fällig.
§ 3.2. Zahlungsarten und SEPA-Lastschriftverfahren
Zahlungen können per Kreditkarte (Mastercard, VISA, AMEX), Überweisung, PayPal, Klarna oder SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Bei Wahl des Lastschriftverfahrens erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschriftmandat. Solo Sea Experience ist berechtigt, die Vorankündigungsfrist (Pre-Notification) auf bis zu einen Tag vor Abbuchung zu verkürzen.
§ 3.3. Verantwortung des Kunden für Kontodeckung
Der Kunde verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Bei Nichteinlösung oder Rückbuchungen trägt der Kunde die entstandenen Kosten, es sei denn, die Nichtzahlung wurde durch Solo Sea Experience verursacht.
§ 4. Informationen und Reiseunterlagen
§ 4.1. Online-Check-in bei Kreuzfahrten
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Kunde bei Kreuzfahrten verpflichtet, den Check-in online selbst vorzunehmen.
§ 4.2. Zustellung von Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen (z. B. Schiffsvoucher, Flugtickets) werden nach vollständiger Zahlung in der Regel 10 bis 14 Tage vor Reisebeginn per E-Mail zugesandt. Sollten die Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen, muss der Kunde Solo Sea Experience unverzüglich informieren.
§ 5. Reiserücktritt und Änderungen durch den Kunden
§ 5.1. Bedingungen für Stornierungen und Änderungen
Bei Stornierungen oder Änderungen durch den Kunden gelten die Bedingungen und Gebühren des jeweiligen Leistungserbringers.
§ 5.2. Stornierungskosten bei Flügen
Bei Flügen, die als Fremdleistung vermittelt werden, betragen die Stornierungskosten in der Regel 100 % des Flugpreises. Es werden lediglich erstattbare Steuern zurückgezahlt.
§ 5.3. Empfehlung zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
Solo Sea Experience empfiehlt dringend, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um sich gegen unerwartete Stornokosten abzusichern.
§ 6. Haftung
§ 6.1. Haftung bei Pflichtverletzungen
Solo Sea Experience haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Solo Sea Experience nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
§ 6.2. Haftungsausschluss für Mängel während der Reise
Solo Sea Experience haftet nicht für Mängel oder Schäden, die während der Reise durch die Leistungserbringer entstehen.
§ 6.3. Begrenzung der Haftung bei Fahrlässigkeit
Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist auf den Wert der gebuchten Reise begrenzt.
§ 7. Personaldokumente und Visa
§ 7.1. Verantwortung des Kunden für Visa und Einreisebestimmungen
Der Kunde ist für die Einhaltung aller Einreise- und Visa-Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen, trägt der Kunde.
§ 8. Datenschutz
§ 8.1. Verweis auf Datenschutzerklärung
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung unter www.soloseaexperience.de/datenschutz zu finden.
§ 9. Allgemeine Bestimmungen
§ 9.1. Teilweise Unwirksamkeit der Bestimmungen
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 9.2. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.